1. Benutzungsberechtigung:
Die Katholische öffentliche Bücherei St. Peter ud Paul ist eine gemeinnützige Einrichtung der Kirchengemeinde. Sie hat die Aufgabe, Bücher und andere Medien zu Zwecken der Information und Bildung bereitzustellen. Jeder ist berechtigt, die Bücherei zu nutzen. Bei Anmeldung kann der Personalausweis eingesehen werden. Bei Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren ist die Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten notwendig. Der Benutzer, die Benutzerinnen sind verpflichtet, der Bücherei Änderungen ihres Namens oder Anschrift mitzuteilen.
2. Benutzerausweis:
Jeder Benutzer erhält kostenlos einen Leserausweis, der bei der Ausleihe vorzulegen ist. Bei Verlust ist für die Neuanschaffung eine Gebühr von € 1,00 zu entrichten. Der Benutzerausweis ist nicht übertragbar.
3. Ausleih- und Mahngebühren:
Die Ausleihe der Medien ist für Kinder und Jugendliche kostenlos. Für Erwachsene wird eine Jahresgebühr von € 8.- erhoben. Bei Überschreitung der Leihfrist werden pro Medium € 0,30 Mahngebühren pro Woche erhoben. Bei der Nutzung von Medien sind die gesetzlichen Bestimmungen des Urheberrechts zu beachten. Bei Verletzung des Urheberrechts haftet der Benutzer/die Benutzerin. Ebenso gelten die Bestimmungen des JÖschG!
4. Leihfrist - Fernleihe:
Die Leihfrist beträgt 3 Wochen, ausgenommen sind Zeitschriften. Die Bücherei kann kürzere oder längere Fristen gewähren. Eine Verlängerung der Leihfrist ist nur möglich, wenn keine Vorbestellung für das betreffende Medium vorliegt. Bücher, die nicht im Bestand der Bücherei vorhanden sind, können durch Fernleihe beschafft werden.
5. Behandlung der Medien, Haftung:
Der Benutzer ist verpflichtet, die Medien sorgfältig zu behandeln. Vor der Ausleihe sind die Medien von dem Benutzer/ der Benutzerin auf offensichtliche Mängel zu überprüfen. Verlust oder Beschädigung der Medien sind der Bücherei unverzüglich anzuzeigen. Es ist untersagt, Beschädigungen selbst zu beheben. Eine Weitergabe des Benutzerausweises oder ausgeliehener Medien an Dritte ist nicht statthaft. Der Benutzer/ die Benutzerin haftet auch für Schäden, die durch unzulässige Weitergabe von Medien bzw. des Benutzerausweises an Dritte entstehen.
6. Verhalten in den Büchereiräumen:
Jeder Benutzer/ jede Benutzerin hat sich so zu verhalten, dass andere nicht gestört oder beeinträchtigt werden. Das Essen, Trinken und Rauchen ist in der Bücherei untersagt. Für verloren gegangene, beschädigte oder gestohlene Gegenstände der Benutzer/ der Benutzerin übernimmt die Bücherei keine Haftung. Dies gilt auch für Gegenstände, die aus Taschenablagen abhanden gekommen sind.
7. Ausschluss von der Benutzung:
Benutzer/ Benutzerinnen, die gegen die Benutzungsordnung schwerwiegend oder wiederholt verstoßen, können dauerhaft oder für eine begrenzte Zeit von der Benutzung der Bücherei ausgeschlossen werden.
8. Benutzungsordnung:
Mit der Unterschrift auf der Anmeldung erkennt der Benutzer/ die Benutzerin die Bestimmungen der Büchereiordnung an.
9. Inkrafttreten:
Die Benutzungsordnung tritt mit Wirkung vom 01.01.2016 in Kraft. Gleichzeitig wird die bisher gültige Benutzungsordnung außer Kraft gesetzt.